Parteipräsidien und eine ehemalige Bundespräsidentin petitionieren, um ein laufendes Verfahren zu beeinflussen

Parteipräsidien und eine ehemalige Bundespräsidentin petitionieren, um ein laufendes Verfahren zu beeinflussen

Seit Januar 2024 schreibt ein Genfer Grossrat, die CICAD sei blosses Sprachrohr des israelischen Regimes. Der Staat finanziere mit ihr politische Propaganda. Ihr Handeln sei schädlich und unredlich. Ihr Generalsekretär habe den Verstand verloren.

Wir haben ein Zivilgericht angerufen. Das tut man in einem Rechtsstaat.

Heute lancieren seine Unterstützer eine Petition. Ihre Adressatin: das Zivilgericht Genf.

Eine Petition, die sich an einen Richter richtet, mitten im laufenden Verfahren, 2026, in der Schweiz.

Wer die Verrechtlichung der politischen Debatte anprangert, zieht die Politisierung der Justiz vor.

Unter den ersten Unterzeichnenden: die Copräsidenten der SP Schweiz und die Präsidentin der Grünen. Das sind nicht Bürgerinnen und Bürger wie andere. Das sind Parteiführungen. Sie binden ihre Partei.

Wurden ihre gewählten Vertreterinnen und Mitglieder konsultiert? Stehen sie zu einem Appell, der an einen Richter gerichtet ist?

Auch eine ehemalige Bundespräsidentin hat unterschrieben. Man muss es zweimal lesen. Man hat die Schweizerische Eidgenossenschaft präsidiert und greift heute an, was sie trägt. Ein Richter spricht Recht. Er zählt keine Stimmen.

Eine Klarstellung ist nötig, da der Prozess nun öffentlich geführt wird.

Die CICAD wirft Sylvain Thévoz nichts vor, was seine Meinungen betrifft. Nichts. Keine Interpellation, keine parlamentarische Anfrage ist Gegenstand unserer Klage. Gegenstand sind Veröffentlichungen in einem sozialen Netzwerk. Benannt. Datiert. Einzeln zitiert.

Man darf alles denken. Man darf nicht alles über andere schreiben.

Es geht nicht um die Meinungsfreiheit. Es geht um das Recht, jemanden in den Schmutz zu ziehen, ohne je dafür einzustehen.

Die Petition widmet dem Nahen Osten zwei Seiten. Unsere Klage erwähnt ihn mit keinem Wort. Darum geht es.

In dieser langen Schmähschrift nimmt der Antisemitismus eine einzige Zeile ein. Eine Alibi-Erwähnung, die niemandem entgangen sein dürfte. Sie dient dazu, den Rest zu rechtfertigen.

Diese Verschiebung geht über unseren Fall hinaus. Ein Teil der Schweizer Linken hat Radikalität zur gewöhnlichen Ausdrucksform gemacht. Man bestreitet dort kein Argument mehr. Man disqualifiziert den, der es vorbringt. Nun verlangt man von der Justiz, der öffentlichen Meinung nachzugeben.

Wer an der Meinungsfreiheit und an der Unabhängigkeit der Justiz festhält, sollte beunruhigt sein. Unabhängig von der eigenen Überzeugung.

Die CICAD wird ihre Arbeit fortsetzen: jene zu verteidigen, die in der Schweiz Antisemitismus erfahren. Die Debatte wird weitergehen. Der Respekt ist nicht verhandelbar.